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AGB – AGENTUR DAFERNER 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Unser Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Kommt infolge unserer Tätigkeit ein Vertrag oder eine vertragsähnliche Bindung (z.B. Vorvertrag, Vertragsangebot oder Vorkaufsrecht das später angenommen wird) zustande, so werden wir Ihnen die anteilige Käuferprovision in Höhe von 1,785 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnen. Die neue Maklerverordnung zur geteilten Provisionspflicht findet Anwendung. Wird statt des Ankaufs eine Vermietung oder Verpachtung vereinbart, so sind bei Vertragsabschluss als Vergütung 2,38 Monatskaltmieten/Pacht inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Gewerbe 3,57 Monatskaltmieten/Pacht inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von Ihnen zu zahlen. Die Provisionsforderung wird mit Abschluss des Kauf- bzw. Miet- oder Pachtvertrags zur Zahlung fällig. Irrtum, Zwischenverkauf, -vermietung oder -verpachtung bleiben vorbehalten.

2. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder auf Grund eines Rücktrittvorbehalts oder aus sonstigen Gründen gegenstandslos wird.

3. Die Objektbeschreibung wird anhand der Angaben des Verkäufers erstellt, wir übernehmen für deren Richtigkeit keine Haftung.

4. Dieses Angebot ist ausschließlich für Sie bestimmt. Unberechtigte Weitergabe verpflichtet zu Schadenersatz in Höhe der Provision, welche die Firma Daferner Immobilien im Falle erfolgreicher Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erzielt hätte. Unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schadenersatz geltend zu machen, sind Sie bei Zuwiderhandlungen zu Schadenersatz in Höhe der Hälfte der ortsüblichen Vergütung verpflichtet, es sei denn, uns ist ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden. Bei direkten Vertragsverhandlungen zwischen den Vertragsparteien haben Sie stets auf uns Bezug zu nehmen.

5. Sollte keine individuelle Vereinbarung, welche der Schriftform bedarf, vorliegen schuldet die Firma Daferner Immobilien die Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit. Nachweistätigkei beschränkt sich gegenüber einem Kauf-, Miet- bzw. Pachtinteressenten auf die Benennung und Beschreibung eines konkreten Objektes.

6. Ist Ihnen das angegebene Objekt bereits bekannt, so haben Sie dies innerhalb von 3 Tagen nach Kontaktaufnahme anzuzeigen, wobei anzugeben ist, woher Sie Kenntnis erlangt haben. Zuwiderhandlung verpflichtet Sie zur Schadenersatzleistung in Höhe der dem Vermittler entstandenen Auslagen.

7. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner tätig zu werden und diesem eine Provision zu berechnen.

8. Auf Anwesenheit beim notariellen Vertragsabschluss haben wir einen Anspruch.

9. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

10. Sollte eine der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Als Gerichtsstand wird der Sitz des Unternehmens Daferner Immobilien vereinbart.